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Richtlinien
zum Aufsuchen eines Familienwappens

Eine zeitraubende Forschung nach einem etwa existierenden Familienwappen hat nur Sinn, wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wappenführung vermuten lassen.

Für Adelsfamilien und deren Wappen stehen zahlreiche Quellen zur Verfügung. Alle Adelsgeschlechter waren zur Wappenführung verpflichtet. Ihre Wappen sind fast ausnahmslos erfasst und in der heraldischen Literatur veröffentlicht.

Die Meinung, dass auch alle bürgerlichen Familien Wappen geführt haben, ist dagegen irrig. Mit Beginn des 13. Jahrhunderts lassen sich aber bereits die ersten bürgerlichen Wappen nachweisen. Besonders Gelehrte und Patrizier zeichnen sich durch große Wappenfreudigkeit aus. Aber auch Handwerker und deren Zünfte führen bereits im 14. Jahrhundert Wappen. Auch Bauernwappen erscheinen vereinzelt im 14. Jahrhundert, kommen aber häufiger nur in Niedersachsen, Friesland, Tirol und der Schweiz vor, wo sich das Bauerntum seine persönliche Freiheit vielfach erhalten konnte.

Das Recht zur Führung eines Wappens ist seit dem 13. Jahrhundert nicht mehr auf den Adel beschränkt. Geistliche, Bürger, Handwerker und Bauern haben seit dieser Zeit ebenfalls Wappen geführt und im ausgehenden Mittelalter von dem Recht zur Wappenannahme und Wappenführung in oft großem Umfange Gebrauch gemacht.

Namensgleichheit zwischen zwei Familien oder Namensgleichheit mit einem früheren Wappenträger berechtigen noch nicht, dessen Wappen zu führen. Eine Berechtigung zur Annahme eines ehemals von einer anderen Person oder einer anderen Familie geführten Wappens liegt nur dann vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass der das Wappen Annehmende im legitimen Mannesstamm von dem ursprünglichen Wappenträger abstammt.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen beim Aufsuchen eines Familienwappens ist daher die Erforschung der Vorfahren väterlicherseits. Als Anlaufstellen dienen hierfür in erster Linie die Standesämter und Pfarrämter. Aber auch im Familienbesitz befindliche Aufzeichnungen, wie etwa Ahnenpässe, Familienchroniken, Stammbücher, sollten ausgewertet werden.

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